
Ratgeber
Umzug nach Zug
Das Wichtigste für Zuzüger – mit offiziellen Zahlen.
Wer aus dem Ausland nach Zug zieht, hat in den ersten Wochen viel zu erledigen – und fast alles hängt an einer Wohnadresse. Hier finden Sie die wichtigsten Schritte mit den offiziellen Fristen und Zahlen, und warum ein möblierter Start vieles einfacher macht.
1. Anmeldung: innert 14 Tagen
Nach der Ankunft haben Sie 14 Tage Zeit, sich anzumelden – und in jedem Fall vor dem ersten Arbeitstag. Ausländische Staatsangehörige melden sich im Kanton Zug mit dem Anmeldeformular per Post beim kantonalen Amt für Migration, Schweizerinnen und Schweizer mit Ausweis und Krankenkassennachweis bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Zug. Dem Formular liegen Kopien von Pass oder Identitätskarte, Geburtsschein und Mietvertrag einer bedarfsgerechten Wohnung bei, für EU/EFTA-Angehörige auch der Arbeitsvertrag; bei Untermiete zusätzlich das schriftliche Einverständnis der Verwaltung oder des Eigentümers.
In unserer Wohnung in Zug erhalten Sie diese Bestätigung direkt von uns.
2. Aufenthaltsbewilligung L oder B
Bürgerinnen und Bürger aus EU/EFTA erhalten mit einem Arbeitsvertrag von 3 bis 12 Monaten die Bewilligung L, ab einem Jahr oder unbefristet die Bewilligung B, gültig 5 Jahre. Für alle anderen Staaten stellt der Arbeitgeber das Gesuch; Voraussetzung ist unter anderem eine bedarfsgerechte Wohnung.
3. Krankenversicherung: innert 3 Monaten
Die Grundversicherung ist Pflicht und muss innert 3 Monaten nach der Anmeldung abgeschlossen werden. Wer rechtzeitig abschliesst, ist rückwirkend ab der Anmeldung versichert. Gut zu wissen: Zug hat die tiefsten Prämien der Schweiz – 2027 im Schnitt CHF 324.90 pro Monat für Erwachsene, gegenüber CHF 487.60 im Schweizer Durchschnitt.
4. Schulen
Jedes Kind, das in Zug wohnt, hat Anspruch auf die unentgeltliche öffentliche Schule. Kinder im Primarschulalter mit sehr geringen Deutschkenntnissen besuchen in der Stadt Zug eigene Deutschklassen und wechseln in der Regel nach einem Jahr in die Regelklasse. Gleich gegenüber unserer Wohnung liegen Schulhaus und Kindergarten Herti.
Die International School of Zug and Luzern (ISZL) unterrichtet auf Englisch: der Zug Campus in Baar für 3- bis 14-Jährige, der Campus Riverside in Hünenberg für die Klassen 9 bis 12 mit IB-Diplom. Die Schule führt einen eigenen Schulbus und nimmt das ganze Jahr über auf, sofern Plätze frei sind – melden Sie Ihr Kind früh an.
5. Steuern
Die Stadt Zug hat die tiefste Steuerbelastung aller Kantonshauptorte der Schweiz. Ausländische Arbeitnehmende mit Bewilligung L oder B zahlen Quellensteuer: Der Arbeitgeber zieht sie direkt vom Lohn ab. Ab CHF 120'000 Bruttolohn pro Jahr folgt eine nachträgliche ordentliche Veranlagung; die abgezogene Quellensteuer wird angerechnet.
Steuerbelastung 2026 (Bund, Kanton, Gemeinde, ohne Kirchensteuer; Rechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung):
| Ledig, CHF 150'000 | Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, CHF 250'000 | |
|---|---|---|
| Stadt Zug | CHF 12'833 | CHF 18'503 |
| Stadt Zürich | CHF 23'926 | CHF 39'534 |
Für die Familie im Beispiel ist Zug die drittgünstigste von 2'110 Gemeinden der Schweiz. Die Beispiele dienen der Orientierung; massgebend ist Ihre persönliche Situation.
6. Kosten im Alltag
- Radio- und Fernsehabgabe (Serafe): CHF 335 pro Haushalt und Jahr (ab 2027: CHF 312)
- Generalabonnement für den öffentlichen Verkehr: CHF 3'995 pro Jahr (2. Klasse; ab 13. Dezember 2026 CHF 4'095)
- Krankenkasse: siehe Punkt 3
7. Erst ankommen, dann in Ruhe suchen
Für die Anmeldung brauchen Sie eine Adresse, für die Wohnungssuche die Anmeldung – und im Kanton Zug standen am 1. Juni 2026 nur 0.2 % der Wohnungen leer, so wenige wie in keinem anderen Kanton. Deshalb starten viele Zuzüger in einer möblierten Wohnung: Sie sind ab dem ersten Tag angemeldet, die Kinder gehen zur Schule, und die langfristige Wohnung suchen Sie vor Ort statt aus der Ferne. Genau dafür gibt es unsere möblierte Wohnung im Hertiquartier – und wenn Sie bleiben, unterstützen wir Sie über unser Netzwerk bei der Suche nach Ihrem Zuhause.
Häufige Fragen
Kann ich mich mit einer möblierten Wohnung auf Zeit anmelden?
Ja. Verlangt wird eine bedarfsgerechte Wohnung mit Miet- oder Untermietvertrag, bei Untermiete zusätzlich mit dem schriftlichen Einverständnis des Eigentümers; dieses erhalten Sie von uns.
Kann meine Firma den Vertrag abschliessen?
Ja, Vertrag und Rechnung laufen auf Wunsch über Ihre Firma – siehe Firmenwohnungen.
Ist der Parkplatz inbegriffen?
Ja, zur Wohnung gehört ein Tiefgaragenplatz.
Quellen
Stand: September 2026. Staatssekretariat für Migration (sem.admin.ch), Amt für Migration des Kantons Zug (zg.ch), Stadt Zug (stadtzug.ch), Stadtschulen Zug (stadtschulenzug.ch), Bundesamt für Gesundheit (bag.admin.ch), Eidgenössische Steuerverwaltung (swisstaxcalculator.estv.admin.ch), Bundesamt für Wohnungswesen (bwo.admin.ch), Bundesamt für Statistik (bfs.admin.ch), Serafe (serafe.ch), SBB (sbb.ch), ISZL (iszl.ch).
Kontakt
Sprechen Sie direkt mit uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Blegistrasse 15
CH-6340 Baar